«a) Vergrösserung des umbauten Volumens Kontrolle der Gebäudeabmessungen mit dem Situationsplan des Geometers gegenüber dem Baueingabeplan (Grundriss) haben ergeben, dass die Aussenabmessungen des Neubaus gegenüber dem Bestand eingehalten werden. Auch die Höhe des Anbaus halten dem Vergleich mit Fotos des Bestands gegenüber den eingereichten Schnittplänen stand. Eine Vergrösserung des Gebäudevolumens ist nicht ersichtlich.