Dem Vorhaben stünden überdies keine wesentlichen Interessen entgegen. Der Fachbericht Naturgefahren mit Auflagen vom 17. April 2023 sowie der Amtsbericht Wasser und Abfall vom 18. April 2023 würden positiv laufen. Zu Einspracherügen nahm das AGR in dieser Verfügung wie folgt Stellung: