Überdies verlangte das TBA OIK IV hinsichtlich des Quergefälles der Zufahrtsstrasse die folgende Auflage: «5.1 Die Anpassung des Quergefälles der Zufahrtsstrasse südlich des Speichers (Option gemäss Gefahrengutachten vom 11. Oktober 2022) hat mindestens 10 m oberhalb des Scheunenanbaus zu beginnen und ist unterhalb des Gebäudes auf einer Länge von mindestens 5 m weiterzuführen.» Das Regierungsstatthalteramt erklärte die Auflagen dieses Fachberichts im angefochtenen Gesamtentscheid zum integrierenden Bestandteil (Ziff. 1.6 des Dispositivs).