Ein Nachweis für einen hinreichenden Schutz fehlt. - Zugang zum Keller: Gemäss Objektschutzgutachten [ist] «für die Schutzvariante mittels Flügelmauer […] zu beachten, dass diese bis über die Flucht des Gebäudes (Ostfassade) hinaus erstellt werden muss, um eine ausreichende Schutzwirkung zu erzielen». Soweit den Plänen entnommen werden kann, wird dies nicht umgesetzt. Remise: - Im Objektschutzgutachten ist von einer offenen Bauweise die Rede. In den eingegebenen Plänen ist nun ein «Tor als zusätzliche Schutzmassnahme» vorgesehen.»