«Speicheranbau: - Tor an der Südfassade: Entgegen der Aussage im Objektschutzgutachten, dass auf ein Tor an der Südfassade zu verzichten ist, ist in den eingereichten Plänen ein Tor vorgesehen mit «hinterliegendem Sektionaltor als zusätzliche Schutzmassnahme gegen Murgang, Metallverstärkung bis 0.70 m ab Terrain». Ein Nachweis für einen hinreichenden Schutz fehlt. - Zugang zum Keller: Gemäss Objektschutzgutachten [ist] «für die Schutzvariante mittels Flügelmauer […] zu beachten, dass diese bis über die Flucht des Gebäudes (Ostfassade) hinaus erstellt werden muss, um eine ausreichende Schutzwirkung zu erzielen».