Es trifft zu, dass das TBA OIK IV im letzten und damit massgebenden Fachbericht vom 17. April 2023 zum Schluss kam (Ziff. 2.8), dass nicht alle im Gefahrengutachten vorgeschlagenen Massnahmen zum nötigen Objektschutz (aufgezählt im Fachbericht unter Ziff. 2.7) in die revidierten Projektpläne (Grundrisse, Fassaden und Schnitte) übernommen worden seien. Diese werden in der Folge im Fachbericht aufgeführt: