7/16 BVD 110/2025/5 d) Die Beschwerdeführenden monieren weiter, der Fachbericht Naturgefahren vom 17. April 2023 halte fest, dass nicht alle Massnahmen in die Pläne vom 3. April 2023 übernommen worden seien. Dennoch bewillige das Regierungsstatthalteramt diese Pläne, was nicht zulässig gewesen wäre.