Aus den bewilligten Fassadenplänen dagegen ist der ursprüngliche Zustand des Daches des Speicheranbaus (leicht zurückversetzt zum Dach des Speichers) nicht zu erkennen, obwohl der abzubrechende Bestand gelb zu verzeichnen gewesen wäre. Dies gilt im Übrigen nicht nur für den Bereich dieses Daches, vielmehr ist in den massgebenden Fassadenplänen grundsätzlich (sowohl beim abgebrochenen Speicheranbau und beim neuen Dach des Speichers als auch beim abgebrochenen Unterstand) der Bestand vor dem Abbruch nicht gelb eingetragen, so dass sich nicht beurteilen lässt, ob die Dimensionen dieser Gebäude und damit auch deren Volumen gleich geblieben sind.