Das von ihm bewilligte Vorhaben umfasst gemäss Umschreibung im angefochtenen Gesamtentscheid entsprechend die Nutzung des Speichers als Hobbyraum. Auch in den Verfügungen des AGR vom 23. Januar 2024 und vom 12. Juli 2023 ist beim massgebenden Bauvorhaben die Nutzung des Speichers als Hobbyraum aufgeführt. In seiner Stellungnahme vom 13. Februar 2025 führt das Regierungsstatthalteramt nun aber aus, ursprünglich sei von der Gesuchstellerin die Umnutzung als Hobbyraum angedacht gewesen, nach einer negativen Rückmeldung des AGR sei diese aber aufgeben worden und eine Weiternutzung als Scheune angestrebt worden.