Was die Nutzung des Speichers anbelangt, so bestehen auch Widersprüchlichkeiten. Nachdem die Beschwerdegegnerin im vorinstanzlichen Verfahren mehrfach zum Ausdruck gab, dass sie den Speicher als Hobbyraum zu nutzen gedenke14, nannte das Regierungsstatthalteramt bei der Umschreibung des Bauvorhabens in der Publikation ausdrücklich die Nutzung des Speichers als Hobbyraum («Sanierung Speicher mit neuem Unterdach und Nutzung als Hobbyraum»). Das von ihm bewilligte Vorhaben umfasst gemäss Umschreibung im angefochtenen Gesamtentscheid entsprechend die Nutzung des Speichers als Hobbyraum.