Danach wird es diese Anpassungen den Fachbehörden zur Prüfung vorlegen müssen und das AGR wird im Rahmen einer neuerlichen Verfügung zu beurteilen haben, ob hierfür die nötige Ausnahmebewilligung erteilt werden kann. Dabei wird unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit auch zu prüfen sein, ob die angepasste Zufahrt (auch mit grösseren Fahrzeugen) noch passierbar und ein angepasstes Quergefälle mit den Sicherheitsanforderungen vereinbar ist. Zur Beurteilung der Verkehrssicherheit können die einschlägigen Normen des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute VSS herangezogen werden.