Dieser Fachbericht enthält u.a. eine Auflage zum Quergefälle der Zufahrtsstrasse (Ziff. 5.1), wonach die Anpassung des Quergefälles der Zufahrtsstrasse südlich des Speichers (Option gemäss Gefahrengutachten vom 11. Oktober 2022) mindestens 10 m oberhalb des Scheunenanbaus zu beginnen habe und unterhalb des Gebäudes auf einer Länge von mindestens 5 m weiterzuführen sei. Damit bewilligte das Regierungsstatthalteramt diese Anpassungen der Zufahrtsstrasse unter Auflagen, obwohl das AGR in seiner Verfügung vom 23. Januar 2024 ausdrücklich darauf hinwies, dass die Ausnahmebewilligung nach Art.