In den massgebenden, von der Vorinstanz bewilligten Plänen (mit Bewilligungsstempel vom 16. Dezember 2024) dagegen sind solche enthalten. So ist die bestehende Zufahrtsstrasse als gelb gestrichelte Linie (Abbruch) und die neue Strasse mit angepasstem Quergefälle rot gestrichelt (Neu) eingetragen, versehen mit dem Text «Schutz gegen Murgang; Anpassung des Quergefälles der Zufahrtsstrasse, Beginn 10 m oberhalb des Scheunenanbaus».13 Das Regierungsstatthalteramt sodann bewilligte diese Pläne ohne Vorbehalt.