Es fehle z.B. die Treppe vor dem Speicher und die Zufahrtsstrasse mit einer Breite von 3 m grenze nicht an den Speicher an und habe einen Abstand von mehr als 60 cm. Die Darstellung der Situation im Plan Westfassade sei falsch und die Vermassung und Angabe der Anpassungen zur Zufahrtsstrasse würden fehlen. Das Quergefälle beeinträchtige sodann die Verkehrssicherheit und halte die VSS-Normen nicht ein. Die VSS-Normen seien vorliegend zu beachten. Die Normen würden die Verkehrssicherheit bezwecken. Die Objektschutzmassnahmen könnten hier entgegen der Meinung des Regierungsstatthalteramts nicht höher als die VSS-Normen gewichtet werden.