3/16 BVD 110/2025/5 nende des Hauses Steinern 676 auf der unmittelbar angrenzenden Parzelle Eggiwil Grundbuchblatt Nr. L.________ durch den vorinstanzlichen Gesamtentscheid beschwert und daher zur Beschwerdeführung legitimiert. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2. Unklarheiten hinsichtlich des Umfangs des Bauvorhabens, Pläne