Eventualiter beantragt das Regierungsstatthalteramt Emmental der BVD, den Gesamtbauentscheid vom 6. Dezember 2024 aufzuheben, mit dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), dem Oberingenieurkreis IV (OIK IV) und der Bauherrschaft eine Bereinigung durchzuführen und die Baubewilligung zu erteilen. Ansonsten ist die Beschwerde abzuweisen.» Von der Beschwerdegegnerin und der Gemeinde gingen keine Beschwerdeantwort / Stellungnahme ein. Auf Bitte des Rechtsamts reichte die Gemeinde mit Schreiben vom 5. März 2025 die massgebenden, abgestempelten Pläne ein. 6. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.