«Das Regierungsstatthalteramt Emmental beantragt, die Baugesuchspläne dahingehend amtlich zu korrigieren, dass die Massnahmen gemäss Fachbericht Naturgefahren (Wasserprozesse) des Oberingenieurkreis IV (OIK IV) vom 17. April 2023 E. 2.8 einen Planbestandteil darstellen sowie die vom Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) in Punkt 7 der Verfügung vom 23. Januar 2024 geforderten Angaben bei der Bauherrschaft nachzuverlangen. Ansonsten ist die Beschwerde abzuweisen und die Beurteilungen des Regierungsstatthalteramtes im Gesamtbauentscheid vom 16. Dezember 2024 zu stützen.