4. Gegen diesen Gesamtentscheid reichten die Beschwerdeführenden am 13. Januar 2025 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen, der Gesamtentscheid vom 16. Dezember 2024 sei aufzuheben, dem Bauprojekt der Beschwerdegegnerin sei der Bauabschlag zu erteilen und der rechtmässige Zustand sei wiederherzustellen. Eventualiter sei der Gesamtentscheid aufzuheben und die Akten zum neuen Entscheid an die Baubewilligungsbehörde zurückzuweisen.