«Art. 80 SG; Bauen im Strassenabstand Zum Schutz von Murgängen ist geplant, die Strasse südöstlich vom Gebäude Nr. B.________ anzupassen, resp. das Quergefälle zu vergrössern und die Strasse geringfügig gegen den Hang zu verlegen. Die Gemeinde kann dem Projekt nur zustimmen, wenn das Fahrwegrecht der Parzelle EGGIWIL-Nr. L.________, lastend auf Parzelle EGGIWIL-Nr. I.________, wie vor dem Umbau ungeschmälert aufrecht erhalten bleibt.»