1. Mit Verfügung vom 15. Oktober 20211 führte die Gemeinde Eggiwil gegenüber der Beschwerdegegnerin aus, man habe am 9. September 2021 festgestellt, dass auf der Parzelle Eggiwil Grundbuchblatt Nr. I.________ Bauarbeiten im Gang seien und inzwischen sei bekannt, dass ein angebauter Speicher demontiert und durch einen Neubau ersetzt werde. Die Gemeinde verfügte daher die sofortige Einstellung aller begonnenen Arbeiten und forderte die Beschwerdegeg- 1 Vorakten Regierungsstatthalteramt, pag. 223.