3. Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von CHF 6167.05 werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Gemeinde Herbligen zuständig. 4. Der Beschwerdeführerin werden Verfahrenskosten im Betrag von CHF 600.00 zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 5. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Frau C.________, eingeschrieben - D.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Herbligen, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben