Damit entfällt auch die Baubewilligung der Gemeinde Herbligen vom 10. April 2025 bezüglich «Neubau Gewerbehalle E.________strasse 7» und «Projektänderung des bereits bewilligten Untergeschosses (Reduktion Aussenmasse)». 2. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist, und die Baubewilligung der Gemeinde Herbligen vom 10. April 2025 bezüglich «Neubau Gasdepot vor der südwestseitigen Fassade der Gewerbehalle E.________strasse 5» und «Rückbau Aussen-