d) Die Baubewilligung der Gemeinde Herbligen vom 10. April 2025 wird daher bezüglich «Neubau Gasdepot vor der südwestseitigen Fassade der Gewerbehalle E.________strasse 5» und «Rückbau Aussentreppe und Einbau einer 2-flügeligen Türe Nordfassade Gewerbehalle E.________strasse 5» bestätigt. 4. Rechtliches Gehör a) Die Beschwerdeführerin macht sinngemäss eine Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend. Zur Begründung bringt sie vor, in der Baubewilligung sei nicht auf jeden fraglichen Punkt eingegangen worden, insbesondere die Frage mit dem Bauablauf und der nachbarlichen Beeinträchtigungen seien nicht gelöst.