b) Mit diesem teilweisen Rückzug des Baugesuchs ist das Verfahren, umfassend das Beschwerdeverfahren RA Nr. 110/2025/59 der BVD sowie das Baubewilligungsverfahren eBau Nummer A.________ der Gemeinde Herbligen, bezüglich «Neubau Gewerbehalle E.________strasse 7» und «Projektänderung des bereits bewilligten Untergeschosses (Reduktion Aussenmasse)» gegenstandslos geworden und ist diesbezüglich als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abzuschreiben (Art. 39 Abs. 1 VRPG4). Damit fällt auch die von der Gemeinde Herbligen erteilte Baubewilligung vom 10. April 2025 in diesem Umfang dahin.