Zudem müsse im Falle der Gutheissung der Beschwerde auch der Projektänderung für das Untergeschoss der Bauabschlag erteilt werden, da diese einen engen sachlichen Zusammenhang mit der neu geplanten Gewerbehalle habe. Die Beschwerdegegnerin erhielt Gelegenheit, zur summarischen Einschätzung Stellung zu nehmen. Gleichzeitig wurde sie auf die Möglichkeit zum Rückzug des Baugesuchs und zur Einreichung einer Projektänderung hingewiesen. Mit Schreiben vom 14. August 2025 zog die Beschwerdegegnerin das Baugesuch für den Neubau der Gewerbehalle und die Projektänderung des bereits bewilligten Untergeschosses zurück.