3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde Herbligen beantragt in ihrem Schreiben vom 5. Juni 2025 die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde. Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Stellungnahme vom 11. Juni 2025 ebenfalls die Abweisung der Beschwerde.