2. Mit Entscheid vom 10. April 2025 erteilte die Gemeinde Herbligen die Baubewilligung. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 8. Mai 2025 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Entscheids vom 10. April 2025 und die Rückweisung an die Gemeinde Herbligen. 1/6 BVD 110/2025/59