1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 11. November 2024 bei der Gemeinde Herbligen ein Baugesuch ein für den Neubau einer Gewerbehalle, die Projektänderung des bereits bewilligten Untergeschosses (Reduktion Aussenmasse), den Neubau eines Gasdepots sowie den Rückbau der Aussentreppe und den Einbau einer zweiflügeligen Türe an der Nordfassade des bestehenden Gebäudes an der E.________strasse 5 auf der Parzelle Herbligen Grundbuchblatt Nr. F.________. Die Parzelle liegt in der Wohn-/Gewerbezone 2 (WG2) sowie im Ortsbildschutzgebiet «Dorf». Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderen die Beschwerdeführerin Einsprache.