5. Die Beschwerdegegnerin 1 und der Beschwerdegegner 2 haben der Beschwerdeführerin 1 und dem Beschwerdeführer 2 die Parteikosten im Betrag von CHF 6792.55 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. Die Beschwerdegegnerin 1 und der Beschwerdegegner 2 haften solidarisch für den gesamten Betrag. IV. Eröffnung - Frau Rechtsanwältin E.________, eingeschrieben - Herrn G.________ und Frau F.________, mit Beilagen gemäss Ziffer 3, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Spiez, Abteilung Hochbau, Planung, Umwelt, mit Beilagen gemäss Ziffer 3, eingeschrieben Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungspräsident