3. Je ein Exemplar der Projektänderungspläne (Grundriss Erdgeschoss, Grundriss Dachgeschoss, Schnitt 01-01, Schnitt 02-02 / 03-03, Ansicht 01 + Ansicht 03, Ansicht 02, Ansicht 04 und Umgebungsgestaltung) geht an die Beschwerdegegnerschaft und an die Gemeinde Spiez. 4. Die Verfahrenskosten von CHF 1000.00 werden der Beschwerdegegnerin 1 und dem Beschwerdegegner 2 zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdegegnerin 1 und der Beschwerdegegner 2 haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.