Diese Voraussetzung wird mit dem bereits bestehenden Parkplatz an der nordwestlichen Parzellengrenze erfüllt. Auch mit der Entfernung der Einwandung der Balkone an der Nordostfassade gewinnt das Bauprojekt aus Sicht der Ästhetik, da die Nordwest- und die Südostfassade nicht mehr als bis zum Dachvorsprung hin reichende Wand in Erscheinung tritt. Die Projektänderung kann bewilligt werden. Die Beschwerde ist damit gegenstandslos geworden. 3. Rechtliches Gehör