Der Verzicht auf den Parkplatz entlang des B.________wegs ist der Verkehrssicherheit sowie der Ästhetik zuträglich, kann doch der als Parkplatz vorgesehene Bereich nun ebenfalls begrünt werden. Für das Einfamilienhaus muss mindestens ein Parkplatz zur Verfügung gestellt werden, maximal dürfen vier Parkplätze erstellt werden (Art. 16 Abs. 1 BauG i.V.m. Art. 51 Abs. 1 Bst. b BauV). Diese Voraussetzung wird mit dem bereits bestehenden Parkplatz an der nordwestlichen Parzellengrenze erfüllt.