e) Aufgrund der Anpassungen in der Projektänderung erklären sich die Beschwerdeführenden mit dem aktuell zu beurteilenden Bauprojekt einverstanden. Entsprechend geben die Beschwerdeführenden in ihrer Eingabe vom 19. September 2025 an, die Einwände ihrer Beschwerde nicht mehr aufrechtzuerhalten, sofern diese bewilligungsfähig sei. Die Gemeinde hat sich nicht zur Projektänderung geäussert. Gründe, die gegen eine Bewilligung sprechen, sind nicht erkennbar. Der Verzicht auf den Parkplatz entlang des B.________wegs ist der Verkehrssicherheit sowie der Ästhetik zuträglich, kann doch der als Parkplatz vorgesehene Bereich nun ebenfalls begrünt werden.