d) Die vorliegende Projektänderung betrifft lediglich die Einwandung der nordöstlichen Balkone im Erd- und Obergeschoss sowie die Aufhebung eines ursprünglich geplanten Parkplatzes entlang der nordöstlichen Parzellengrenze. Das Bauvorhaben bleibt damit in seinen Grundzügen gleich. Es handelt sich um eine Projektänderung im Sinne von Art. 43 BewD. Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit, sich dazu zu äussern. Dritte wurden durch die Projektänderung nicht neu betroffen. Verfahrensgegenstand ist das Bauvorhaben gemäss der Projektänderung vom 21. Juli 2025 (mit Eingangsstempel des Rechtsamts der BVD vom 23. Juli 2025).