b) Im Nachgang zu diesen Verhandlungen hat die Beschwerdegegnerschaft im Beschwerdeverfahren eine Projektänderung vom 21. Juli 2025 eingereicht. Mit dieser wurde auf die Einwandung der Balkone im Erd- und Obergeschoss in der nördlichen Ecke sowie die teilweise Einwandung der Balkone im Erd- und Obergeschoss in der östlichen Ecke verzichtet. Ebenfalls wurde auf den (neuen) Parkplatz entlang des B.________wegs an der nordöstlichen Parzellengrenze der Bauparzelle verzichtet. 2 Koordinationsgesetz vom 21. März 1994 (KoG; BSG 724.1) 3 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0)