a) Der Beschwerdegegnerschaft wurde mit Gesamtbauentscheid vom 3. April 2025 der Abbruch des bestehenden Wohnhauses bis auf das Untergeschoss, die Sanierung des Untergeschosses sowie den Neubau eines Einfamilienhauses bewilligt. Sowohl an der Nordost-Fassade als auch an der Südwest-Fassade sind Balkone vorgesehen. Die Balkone an der Nordost-Fassade waren gemäss den ursprünglich bewilligten Plänen an der nördlichen und östlichen Seite teilweise eingewandet. Neben dem bestehenden Parkplatz in der nördlichen Ecke der Bauparzelle wurde zudem entlang der nordöstlichen Parzellengrenze ein neuer Parkplatz bewilligt.