8. Mit Schreiben vom 19. September 2025 teilten die Beschwerdeführenden mit, die Projektänderung werde im Ergebnis als ausreichend erachtet, um ihrer Beschwerde Rechnung zu tra- 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (Organisationsverordnung BVD, OrV BVD; BSG 152.221.191) 2/7 BVD 110/2025/58 gen. Sofern die Projektänderung als bewilligungsfähig erachtet werde, würden keine Einwände mehr aufrechterhalten.