4. Mit Eingabe vom 21. Juli 2025 reichte die Beschwerdegegnerschaft eine Projektänderung ein. Sie führte aus, aufgrund der Vergleichsverhandlungen mit den Beschwerdeführenden sei auf die nördliche Einwandung der Balkone im Erd- und im Obergeschoss sowie auf den Parkplatz entlang des B.________wegs verzichtet worden. Die Parteien seien sich einig, dass das Bauvorhaben gemäss Projektänderungsplänen umgesetzt werden könne.