Die Vorinstanz reichte mit Schreiben vom 10. Juni 2025 ihre Stellungnahme zur Beschwerde ein und gab an, keine Einwände gegen den Sistierungsantrag zu haben. Aufgrund der Zustimmung der Beschwerdeführenden vom 4. Juni 2025 sistierte das Rechtsamt der BVD das Verfahren mit Verfügung vom 11. Juni 2025 bis zum 15. August 2025.