3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Mit Eingabe vom 26. Mai 2025 beantragte die Beschwerdegegnerschaft die Sistierung des Verfahrens, da in Absprache mit den Beschwerdeführenden aussergerichtliche Vergleichsverhandlungen geführt würden und eine Projektänderung in Betracht gezogen werde. Die Vorinstanz reichte mit Schreiben vom 10. Juni 2025 ihre Stellungnahme zur Beschwerde ein und gab an, keine Einwände gegen den Sistierungsantrag zu haben.