1. Nach einer Voranfrage vom August 2023 reichten die Beschwerdegegnerin 1 und der Beschwerdegegner 2 (nachfolgend Beschwerdegegnerschaft) am 23. April 2024 bei der Gemeinde Spiez ein Baugesuch ein für den Abbruch des Wohnhauses (exklusive Untergeschoss) und den Neubau eines Einfamilienhauses sowie die Sanierung des Untergeschosses auf Parzelle Spiez Grundbuchblatt Nr. I.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone 2 Strukturerhaltung (W2S) sowie im Ortsbilderhaltungsgebiet. Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführerin 1 und der Beschwerdeführer 2 (nachfolgend Beschwerdeführende) Einsprache.