1. Die Beschwerde wird insoweit gutgeheissen, als der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Seeland vom 14. März 2025 aufgehoben und die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an das Regierungsstatthalteramt Seeland zurückgewiesen wird. Dazu gehen die Vorakten, die Projektänderungspläne und die von der Gemeinde eingereichten, ursprünglich bewilligten Pläne an das Regierungsstatthalteramt Seeland. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 1000.– werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen.