Zudem ist der Bauherrschaft hinsichtlich der Versickerungsmulde im Strassenabstand Gelegenheit zu einer Projektanpassung zu geben. Hinsichtlich der Versickerungsmulden wird schliesslich darauf hingewiesen, dass diese als naturnahe Anlagen mit begrünten Böschungen auszuführen sind. Damit der Oberboden, insbesondere auch an den Böschungen erhalten bleibt und nicht erodiert, darf die Böschungsneigung nicht zu steil sein. Gemäss der VSA-Richtlinie «Regenwasserentsorgung», Ziff. 1.7.2 sollten die Böschungen eine Neigung zwischen 1:3 bis 1:5 haben. Die B.______