Vorliegend scheint zudem eine Anpassung der fraglichen Sickermulde, so dass sie ausserhalb des Strassenabstandes zu liegen käme, nicht ausgeschlossen (schmalere und längere Ausgestaltung unter Verzicht auf den Parkplatz 23). Daher wäre die Erteilung des Bauabschlags, ohne dass vorgängig die Gelegenheit zur allfälligen Einreichung einer Projektänderung gegeben würde, unverhältnismässig. 6. Rückweisung