Ansonsten regelt sie den Strassenabstand nicht abweichend, womit gegenüber der O.________strasse der kantonal festgelegte Strassenabstand von 3.60 m gilt. Im Unterschied zum per 1. Januar 2009 aufgehobenen Strassenbaugesetz13 sieht das neue Strassengesetz nicht vor, dass bestimmte Kategorien von Bauten oder Anlagen (wie z.B. unterirdische Bauten oder Abstellplätze) den Strassenabstand ohne Ausnahmebewilligung unterschreiten dürfen. Entsprechend gilt der Strassenab-