Bei Bauvorhaben (Neu- und Umbauten aus denen nur häusliches Abwasser anfällt und die sofort an die Gemeindekanalisation und die zentrale Abwasserreinigungsanlage angeschlossen werden können, ist die Gemeinde zuständig für die Erteilung der entsprechenden Bewilligung.11 Sie hat die Projektunterlagen vor der Bewilligung zu prüfen, während dem Bau Abnahmen und Kontrollen durchzuführen und die Arbeiten zu dokumentieren (Art. 6 KGV). In koordinierten Verfahren, in denen das Regierungsstatthalteramt Leitbehörde ist, hat dieses die Gewässerschutzbewilligung gestützt auf den Amtsbericht der Gemeinde zu erteilen.