Dabei ist mitzuberücksichtigen, dass zwischen der Zufahrt und den 5.00 m langen Parkfeldern bei den meisten Parkfeldern ein Streifen von 0.84 m geplant ist und die sich vorher in diesem Bereich befindlichen Stützpfeiler zurückversetzt wurden. Damit steht bei den Parkfeldern 17 bis 22 effektiv ein 5.94 m breiter Bereich zum Manövrieren beim Einund Ausparken zur Verfügung, bei den Parkplätzen 15 und 16 ein solcher 5.30 m. Dies erscheint als ausreichend. Das Ein- und Ausparken sollte möglich sein, ohne dass der Abstandsbereich zur Parzelle des Beschwerdeführers befahren wird. Um dies zu verhindern, ist zudem ein Randabschluss von 0.10 m Höhe vorgesehen.