Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass die VSS-Normen nicht Rechtsnormen sind, sondern lediglich Richtlinien, deren Anwendung im Einzelfall vor den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, insbesondere vor dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit, standhalten muss.8 Während von der ursprünglich vorgesehen Zufahrt ein Ein- und Ausfahren in die Parkfelder 15 bis 22 schlicht unmöglich gewesen wäre, scheint dies mit einer 5.10 m breiten Fahrgasse nun möglich. Dabei ist mitzuberücksichtigen, dass zwischen der Zufahrt und den 5.00 m langen Parkfeldern bei den meisten Parkfeldern ein Streifen von 0.84 m geplant ist und die sich vorher in diesem Bereich befindlichen Stützpfeiler zurückversetzt wurden.