Mit dieser Ausgestaltung wäre eine Ein- und Ausfahrt zu den Parkplätzen 15 bis 22 nicht möglich gewesen. So empfehlen die Normen des Schweizerischen Verbandes der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS)6 in der Norm 40 291 «Parkieren, Anordnung und Geome- 5 Vgl. BVR 2012 S. 463 E. 2.2 mit weiteren Hinweisen. 6 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, Band I, 5. Aufl., Bern 2020, Art. 16-18 N. 21. 4/10 BVD 110/2025/46