6. Das Rechtsamt der BVD gab den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme zu den revidierten Plänen. Mit Eingabe vom 29. August 2025 verzichtet die Vorinstanz auf eine Stellungnahme und beantragt die Baubewilligung für das Bauvorhaben unter Berücksichtigung der geringfügigen Projektanpassung zu erteilen und die Beschwerde abzuweisen. Die Gemeinde Worben hält in ihrer Stellungnahme vom 23. September 2025 fest, die Projektänderung entspreche den bau- und planungsrechtlichen Vorschriften der Gemeinde. Durch die Projektänderung habe jedoch auch die geplante Entwässerung angepasst werden müssen.